Fachkräftemangel lösen: Rechtssichere Strategien für Arbeitgeber 2026

Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften macht arbeitsrechtliche Strategien erforderlich: Chancenkarte, Blue Card EU und flexible Beschäftigungsmodelle rücken in den Vordergrund. Arbeitgeber sind gefordert, rechtskonforme Instrumente einzusetzen, um Mitarbeiter zu rekrutieren, an das Unternehmen zu binden und Haftungsrisiken auszuschließen.

Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Pflicht oder Risiko?

Vergütungsangaben in Stellenausschreibungen erlangen im Arbeitsrecht zunehmend Relevanz: Die EU-Lohntransparenzrichtlinie tritt im Juni 2026 in Kraft, AGG und EntgTranspG formulieren eindeutige Anforderungen. Arbeitgeber sind gehalten, rechtskonform zu formulieren und ihre Abläufe rechtzeitig anzupassen.

Risiken automatisierter HR-Systeme Pflichten für Arbeitgeber

KI-gestützte Personalsysteme rücken arbeitsrechtlich in den Mittelpunkt: Die KI-Verordnung greift ab August 2026, EuGH-Urteile, AGG sowie Mitbestimmungsrechte erhöhen die Anforderungen. Arbeitgeber sind gefordert, Gefahrenpotenziale zu identifizieren und ihre Compliance-Strukturen rechtzeitig anzupassen.

Bonuszahlungen und Zielvorgaben: BAG-Urteile zu einseitig geänderten Zielvereinbarungen

Ändert der Arbeitgeber Ziele einseitig oder schließt er keine Zielvereinbarung, wirkt sich das unmittelbar auf den Anspruch auf Bonuszahlungen aus. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu eindeutige Grundsätze herausgearbeitet. In diesem Beitrag werden die zentralen Urteile erläutert, wann ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht und wie Beschäftigte ihren Bonusanspruch geltend machen können.

Wie HR rechtssicher kündigt: 10 Fehler, die Sie einfach vermeiden

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist eine der sensibelsten Aufgaben im Personalmanagement. Fehler bei der Kündigung können für Arbeitgeber teuer werden und langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als HR-Verantwortliche Kündigungen rechtssicher gestalten.

Krankheit und Kündigung: Aktuelle Linie des BAG zur krankheitsbedingten Kündigung

Ist eine Kündigung ausgesprochen worden, sollte sie umgehend von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Die dreistufige Prüfung eröffnet überall Angriffspunkte: fehlende negative Gesundheitsprognose, kein beziehungsweise fehlerhaftes BEM, eine unverhältnismäßige Interessenabwägung oder eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats. Die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang und lässt sich nicht verlängern.