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Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Pflicht oder Risiko?

Fachbeitrag im Arbeitsrecht fรผr Arbeitgeber

Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben: Rechtliche Verpflichtung oder Haftungsfalle?

In Deutschland stellen Vergรผtungsangaben in Stellenausschreibungen bisher eher eine Seltenheit dar. Die EU-Lohntransparenzrichtlinie fรผhrt ab dem 7. Juni 2026 zu einer grundlegenden ร„nderung: Bewerbende haben dann das Recht, bereits vor dem ersten Vorstellungsgesprรคch รผber das vorgesehene Einstiegsgehalt oder die entsprechende Gehaltsspanne informiert zu werden. Bereits gegenwรคrtig bergen diskriminierungsanfรคllige Textpassagen betrรคchtliche Risiken im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Eine frรผhzeitige Anpassung der Stellenanzeigen sichert nicht nur die rechtliche Position, sondern erhรถht gleichzeitig die Attraktivitรคt des Unternehmens auf einem hart umkรคmpften Arbeitsmarkt.

Derzeitige Gesetzeslage in Deutschland: Freiwilligkeit statt Verpflichtung

In Deutschland existiert derzeit keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe von Gehaltsinformationen in Stellenausschreibungen. Das Entgelttransparenzgesetz aus dem Jahr 2017 rรคumt lediglich einen individuellen Auskunftsanspruch gegenรผber dem Arbeitgeber ein โ€“ dieser greift allerdings erst nach Vertragsabschluss, nicht wรคhrend des Bewerbungsprozesses. Stellenausschreibungen mรผssen zwar bereits heute geschlechtsneutral, diskriminierungsfrei und tariflich zutreffend formuliert sein, eine verbindliche Pflicht zur konkreten Nennung der Vergรผtung besteht jedoch nicht.

In der betrieblichen Realitรคt hat sich das Verhalten der Unternehmen dennoch gewandelt. Auf dem hart umkรคmpften Bewerbermarkt verรถffentlichen zunehmend mehr Arbeitgeber Gehaltsspannen, um ihre Sichtbarkeit zu steigern und die Qualitรคt der eingehenden Bewerbungen zu verbessern. Besonders stark ausgeprรคgt zeigt sich diese Entwicklung im IT- und Technologiesektor, im รถffentlichen Dienst sowie in tarifgebundenen Betrieben. Wer auf Vergรผtungsangaben verzichtet, gefรคhrdet die Qualitรคt des Bewerberpools und nimmt einen Imageschaden in Kauf. Dieser Zusammenhang wird seit Jahren durch Studien und Betreiber von Jobplattformen belegt. Zusรคtzlich verstรคrken Bewertungsplattformen, auf denen Arbeitnehmer Gehaltsinformationen austauschen, den faktischen Druck zur Transparenz unabhรคngig von rechtlichen Vorgaben.

ร–sterreich ist in dieser Hinsicht seit dem 1. Mรคrz 2011 erheblich fortgeschrittener. GemรครŸ ยง 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sind Arbeitgeber dort verpflichtet, in jeder Stellenausschreibung das geltende kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentgelt anzugeben und zudem auf eine mรถgliche Bereitschaft zur รœberzahlung hinzuweisen.

Bei VerstรถรŸen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro. Das รถsterreichische Modell demonstriert: Eine Verpflichtung zur Mindestentgeltangabe lรคsst sich praktikabel umsetzen und wird von Bewerbern sowie Arbeitgebern mehrheitlich als Verbesserung der Markttransparenz betrachtet.

Lassen Sie Ihre vorhandenen Stellenausschreibungen rechtzeitig auf รœbereinstimmung mit den ab 2026 gรผltigen Regelungen รผberprรผfen, anstatt erst unmittelbar vor dem Stichtag tรคtig zu werden.

EU-Lohntransparenzrichtlinie: Anforderungen an Stellenanzeigen ab Juni 2026

Ab dem 7. Juni 2026 tritt durch die Richtlinie (EU) 2023/970 ein neues Verpflichtungssystem in Kraft. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bewerberinnen und Bewerbern vor Beginn des Vorstellungsgesprรคchs Angaben zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne der zu besetzenden Stelle bereitzustellen. Diese Verpflichtung besteht fรผr sรคmtliche Arbeitgeber, einschlieรŸlich Kleinstunternehmen und Start-ups, ohne Rรผcksicht auf die BetriebsgrรถรŸe.

Wesentlich ist eine Unterscheidung, die in der รถffentlichen Debatte hรคufig verschwimmt: Die Richtlinie schreibt nicht zwingend vor, dass die Gehaltsangabe unmittelbar in der Stellenanzeige enthalten sein muss. Verpflichtend ist die fristgerechte Information vor dem Vorstellungsgesprรคch. Diese lรคsst sich in der Anzeige platzieren, in einem eigenstรคndigen Anschreiben, im Bewerberportal oder spรคtestens zusammen mit der Einladung zum Gesprรคch. Entscheidend ist, dass die Information eine transparente und gleichberechtigte Gehaltsverhandlung gewรคhrleistet.

Ergรคnzend hierzu ist die Erfragung des bisherigen Gehalts aus dem aktuellen oder einem frรผheren Arbeitsverhรคltnis, beispielsweise im Bewerbungsformular, im telefonischen Interview, im Vorstellungsgesprรคch und bei Hintergrundรผberprรผfungen, untersagt. Auch mittelbare Fragen nach Bonusansprรผchen oder variablen Vergรผtungsbestandteilen beim vorherigen Arbeitgeber unterfallen nach dem Schutzzweck der Vorschrift regelmรครŸig diesem Verbot. Stellenanzeigen und Bewerbungsverfahren sind zudem geschlechtsneutral zu gestalten.

AGG-Risiken: Geschlechtsneutrale und diskriminierungsfreie Formulierung

Stellenanzeigen stellen bereits heute โ€“ unabhรคngig von der EU-Richtlinie โ€“ ein erhebliches arbeitsrechtliches Risikofeld dar. GemรครŸ ยง 11 AGG ist es unzulรคssig, einen Arbeitsplatz unter Missachtung des ยง 7 AGG auszuschreiben. Diese Vorgabe erstreckt sich auf sรคmtliche in ยง 1 AGG aufgefรผhrten Merkmale: Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie sexuelle Identitรคt. Schon eine mehrdeutige Formulierung in der Stellenanzeige kann als Anhaltspunkt fรผr eine Diskriminierung nach ยง 22 AGG dienen und bewirkt eine Beweislastumkehr zuungunsten des Arbeitgebers.

Besonders problematisch sind in der Praxis Formulierungen wie โ€žjunges Team“, โ€žBerufseinsteiger“ oder โ€ždynamisch und belastbar“, die auf eine Altersdiskriminierung hindeuten kรถnnen, sowie Stellenausschreibungen, die den Zusatz โ€ž(m/w/d)“ oder entsprechende Hinweise vermissen lassen. Auch Bildmaterial, Videoinhalte und die sprachliche Gestaltung der Anzeige kรถnnen diskriminierend wirken.

Wer zusรคtzlich Gehaltsangaben in die Stellenanzeige aufnimmt, muss sicherstellen, dass diese nicht selbst zu einer mittelbaren Diskriminierung fรผhren. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn die angegebenen Gehaltsspannen deutlich unter dem branchenรผblichen Niveau liegen und dadurch statistisch bestimmte Berufsgruppen treffen, in denen รผberwiegend Frauen oder Personen mit Betreuungspflichten tรคtig sind.

VerstรถรŸe gegen ยง 11 AGG lรถsen Schadensersatz- und Entschรคdigungsansprรผche nach ยง 15 AGG aus. Bewerberinnen und Bewerber kรถnnen eine Entschรคdigung von bis zu drei Monatsgehรคltern geltend machen, sofern sie auch bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wรคren; fehlt diese Einschrรคnkung, kann der Anspruch darรผber hinausgehen.

Ergรคnzend hat der Europรคische Gerichtshof festgestellt, dass unernste Bewerbungen โ€“ sogenannte AGG-Hopper โ€“ sich nicht auf den Schutzbereich der Antidiskriminierungsrichtlinien berufen kรถnnen. Allerdings obliegt dem Arbeitgeber der Nachweis des Rechtsmissbrauchs.

Lassen Sie Ihre Stellenanzeigen vor Verรถffentlichung arbeitsrechtlich gegenprรผfen, damit aus einem unbedachten Wort kein AGG-Verfahren wird.

Gehaltsspanne, feste Wertangabe oder Verhandlungsmรถglichkeit: Praktische Formulierungsfragen

Wer sich fรผr die Aufnahme von Gehaltsinformationen entscheidet, sieht sich mit verschiedenen praktischen Gestaltungsfragen konfrontiert. Als gรคngiger Standard hat sich eine Gehaltsspanne mit klar definiertem Mindest- und Maximalwert etabliert. Dieser Ansatz gewรคhrleistet Offenheit, ohne dabei den Spielraum fรผr Verhandlungen vollstรคndig aufzuheben. In der Regel bewegen sich die Spannen zwischen 15 und 25 Prozent von der Unter- zur Obergrenze. Zu weit gefasste Spannen erwecken den Eindruck der Beliebigkeit, wรคhrend zu eng bemessene Bandbreiten kaum Spielraum fรผr eine Differenzierung nach Erfahrungshintergrund und fachlichen Kompetenzen bieten.

Die Angabe eines festen Betrags ist aus rechtlicher Sicht mรถglich, reduziert allerdings den Verhandlungsrahmen erheblich und birgt das Risiko von Nachforderungen, sofern andere Mitarbeitende fรผr gleichwertige Positionen bessere Konditionen erhalten. Tariflich gebundene Arbeitgeber haben die Mรถglichkeit, die relevante Entgeltgruppe anzugeben. Diese Vorgehensweise setzt sich im รถffentlichen Sektor und bei tarifgebundenen Betrieben immer stรคrker durch und orientiert sich am รถsterreichischen System der Mindestentgeltnennung. Positionen auรŸerhalb des Tarifgefรผges bedรผrfen einer individuellen, transparent nachvollziehbaren Spanne.

Anspruchsvoller gestaltet sich die Situation bei beweglichen Vergรผtungselementen, Bonuszahlungen, Provisionen, Aktienoptionen und geldwerten Zusatzleistungen. In diesen Fรคllen bietet sich eine รผbersichtliche Aufgliederung in fixe und flexible Komponenten an sowie eine eindeutige Kennzeichnung, ob die angegebene Summe als Brutto-Jahresgesamtentgelt, Brutto-Monatsentgelt oder Grundvergรผtung zu verstehen ist.

Die EU-Richtlinie schreibt hierbei keine bestimmte Darstellungsform vor, fordert jedoch eine nachvollziehbare und faire Verhandlungsbasis. Allgemeine Formulierungen wie โ€žattraktive Bezahlung“ oder โ€žleistungsorientierte Vergรผtung“ werden den kรผnftigen Anforderungen nicht mehr entsprechen.

Welche Risiken entstehen durch unzutreffende, irrefรผhrende oder ausbleibende Gehaltsangaben?

Unklare oder irrefรผhrende Vergรผtungsangaben kรถnnen verschiedene rechtliche Ansprรผche zugleich nach sich ziehen. Stellt ein Arbeitgeber wรคhrend des Bewerbungsprozesses ein hรถheres Entgelt in Aussicht, als er anschlieรŸend vertraglich anbietet, kann daraus ein Schadensersatzanspruch des Bewerbers wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entstehen (ยงยง 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB). Trifft ein Bewerber im Vertrauen auf eine Gehaltszusage berufliche Dispositionen โ€“ beispielsweise die Kรผndigung seines laufenden Arbeitsverhรคltnisses, einen Wohnortwechsel oder die Aufgabe seiner Mietwohnung โ€“ kann er die dadurch entstandenen Schรคden ersetzt verlangen.

Daneben bestehen Gefรคhrdungen nach dem AGG. Eine ausbleibende oder deutlich zu niedrig angesetzte Gehaltsangabe kann im Rechtsstreit als Anhaltspunkt fรผr eine geschlechts- oder altersbedingte Benachteiligung herangezogen werden, vor allem dann, wenn das tatsรคchlich gewรคhrte Entgelt erheblich von der ursprรผnglich kommunizierten Vergรผtung abweicht.

Ebenso kรถnnen werbliche Formulierungen wie โ€žattraktives Gehalt“, die spรคter nicht eingelรถst werden, zusammen mit weiteren Anhaltspunkten Schadensersatzforderungen nach ยง 15 AGG begrรผnden.

Durch das Inkrafttreten der EU-Lohntransparenzrichtlinie entsteht eine zusรคtzliche Sanktionsdimension. Die nationalen Umsetzungsvorschriften mรผssen wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen vorsehen. Es ist mit BuรŸgeldern bei VerstรถรŸen gegen die Informationspflichten im Bewerbungsverfahren sowie zivilrechtlichen Schadensersatzansprรผchen der Beschรคftigten zu rechnen, einschlieรŸlich der Nachzahlung vorenthaltener Vergรผtungen und immaterieller Entschรคdigung. Die genaue Hรถhe ergibt sich erst aus dem deutschen Umsetzungsgesetz.

Lassen Sie Vergรผtungsangaben in Stellenanzeigen, vorvertraglichen Unterlagen und Arbeitsvertragsentwรผrfen inhaltlich aufeinander abstimmen, damit aus Widersprรผchen keine Haftungsrisiken entstehen.

Handlungsempfehlungen fรผr die Umsetzung: Stellenanzeigen rechtssicher gestalten

Am Anfang steht eine systematische Erfassung der bestehenden Vergรผtungsstruktur. Fรผr jede Funktionsstufe und Tรคtigkeitsgruppe muss ermittelt werden, welches Einstiegsgehalt oder welche Gehaltsspanne realistisch ist und mit der Bezahlung bereits beschรคftigter Mitarbeiter vereinbar ist. Diese Untersuchung bildet gleichzeitig die Basis fรผr die kรผnftigen Berichtspflichten gemรครŸ der EU-Richtlinie und sollte mit der Personalabteilung, dem Controlling und falls vorhanden dem Betriebsrat koordiniert werden.

Im zweiten Schritt mรผssen die Vorlagen fรผr Stellenanzeigen รผberarbeitet werden. Ratsam ist ein รผbersichtlicher Aufbau: Stellenbezeichnung mit Geschlechterhinweis, sachlich neutrale Darstellung des Aufgabengebiets, Anforderungsprofil ohne diskriminierungsanfรคllige Formulierungen, Vergรผtungsangabe als Spanne mit BezugsgrรถรŸe (Brutto-Jahresgehalt oder Tarifgruppe), Hinweis auf variable Gehaltsbestandteile und Benefits sowie ein eindeutig formulierter Bewerbungsweg. Bewerbungsformulare und Online-Portale mรผssen so gestaltet werden, dass die Frage nach dem bisherigen Gehalt vollstรคndig entfรคllt.

Auf der dritten Ebene sind Prozesse und Schulungen anzusiedeln. Recruiter, Hiring Manager und Fรผhrungskrรคfte mรผssen wissen, dass die Gehaltsfrage gegenรผber Bewerbern unzulรคssig ist und welche Kommunikation rechtlich unbedenklich ist. Eine Vier-Augen-Kontrolle jeder Stellenanzeige durch Personalabteilung und Rechtsabteilung verringert das Risiko unรผberlegter Formulierungen deutlich.

In tarifgebundenen Betrieben sollte zusรคtzlich geprรผft werden, ob Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach ยงยง 87, 94 BetrVG betroffen sind, beispielsweise bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien oder bei der ร„nderung von Beurteilungs- und Vergรผtungsgrundsรคtzen.

Wann ist rechtliche Beratung bei Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben empfehlenswert?

Rechtliche Beratung empfiehlt sich auf zwei verschiedenen Ebenen. Strategisch ist sie wertvoll bei der Neugestaltung von Stellenanzeigen-Vorlagen, der Optimierung von Bewerbungsportalen, der Entwicklung interner Leitfรคden fรผr das Recruiting sowie der Qualifizierung von Fรผhrungskrรคften. Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht gewรคhrleistet, dass die gewรคhlten Formulierungen die Vorgaben aus AGG, EntgTranspG und EU-Lohntransparenzrichtlinie gleichzeitig erfรผllen โ€“ ohne dabei unbeabsichtigt neue Risiken fรผr Diskriminierungsvorwรผrfe zu erzeugen.

Dringend wird der Beratungsbedarf, wenn eine AGG-Klage nicht berรผcksichtigter Kandidaten, eine Beschwerde aufgrund vermuteter Entgeltdiskriminierung, eine Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat zur Ausgestaltung von Stellenanzeigen oder eine MaรŸnahme der zustรคndigen Aufsichtsbehรถrde droht. In sรคmtlichen dieser Situationen bestimmt die erste Reaktion maรŸgeblich die spรคtere Beweissituation. Die Schnittstellen zwischen AGG, EntgTranspG, EU-Richtlinie und BetrVG sollten dabei zusammenhรคngend geklรคrt werden.

Prรผfen Sie jetzt Ihre Stellenausschreibungen und Entgeltangaben auf rechtliche Risiken und lassen Sie sich umfassend beraten, um sรคmtliche Anforderungen der gegenwรคrtigen und zukรผnftigen Gesetzgebung rechtssicher und praxisgerecht zu erfรผllen.

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