Stellenanzeigen stellen bereits heute โ unabhรคngig von der EU-Richtlinie โ ein erhebliches arbeitsrechtliches Risikofeld dar. Gemรคร ยง 11 AGG ist es unzulรคssig, einen Arbeitsplatz unter Missachtung des ยง 7 AGG auszuschreiben. Diese Vorgabe erstreckt sich auf sรคmtliche in ยง 1 AGG aufgefรผhrten Merkmale: Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie sexuelle Identitรคt. Schon eine mehrdeutige Formulierung in der Stellenanzeige kann als Anhaltspunkt fรผr eine Diskriminierung nach ยง 22 AGG dienen und bewirkt eine Beweislastumkehr zuungunsten des Arbeitgebers.
Besonders problematisch sind in der Praxis Formulierungen wie โjunges Team“, โBerufseinsteiger“ oder โdynamisch und belastbar“, die auf eine Altersdiskriminierung hindeuten kรถnnen, sowie Stellenausschreibungen, die den Zusatz โ(m/w/d)“ oder entsprechende Hinweise vermissen lassen. Auch Bildmaterial, Videoinhalte und die sprachliche Gestaltung der Anzeige kรถnnen diskriminierend wirken.
Wer zusรคtzlich Gehaltsangaben in die Stellenanzeige aufnimmt, muss sicherstellen, dass diese nicht selbst zu einer mittelbaren Diskriminierung fรผhren. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn die angegebenen Gehaltsspannen deutlich unter dem branchenรผblichen Niveau liegen und dadurch statistisch bestimmte Berufsgruppen treffen, in denen รผberwiegend Frauen oder Personen mit Betreuungspflichten tรคtig sind.
Verstรถรe gegen ยง 11 AGG lรถsen Schadensersatz- und Entschรคdigungsansprรผche nach ยง 15 AGG aus. Bewerberinnen und Bewerber kรถnnen eine Entschรคdigung von bis zu drei Monatsgehรคltern geltend machen, sofern sie auch bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wรคren; fehlt diese Einschrรคnkung, kann der Anspruch darรผber hinausgehen.
Ergรคnzend hat der Europรคische Gerichtshof festgestellt, dass unernste Bewerbungen โ sogenannte AGG-Hopper โ sich nicht auf den Schutzbereich der Antidiskriminierungsrichtlinien berufen kรถnnen. Allerdings obliegt dem Arbeitgeber der Nachweis des Rechtsmissbrauchs.
Lassen Sie Ihre Stellenanzeigen vor Verรถffentlichung arbeitsrechtlich gegenprรผfen, damit aus einem unbedachten Wort kein AGG-Verfahren wird.