Bußgelder nach dem EU AI Act
Der EU AI Act sieht Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Auch für kleinere Verstöße, etwa fehlende Transparenz oder unzureichende Schulungsmaßnahmen, sind erhebliche Sanktionen vorgesehen.
DSGVO-Haftung
Wenn durch unkontrollierten KI-Einsatz personenbezogene Daten in falsche Hände geraten, greift parallel die DSGVO. Hier drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – zusätzlich zu möglichen Schadensersatzansprüchen der Betroffenen.
Vertragstrafen und Haftung gegenüber Kunden
Viele Unternehmensverträge enthalten Vertraulichkeitsklauseln, Datenschutzverpflichtungen und Geheimhaltungsabreden. Wenn Ihre Mitarbeitenden Kundendaten in externe KI-Tools eingeben und diese Daten das Unternehmen verlassen, kann das eine Vertragsverletzung darstellen – mit Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüchen des Kunden.
Reputationsverlust
Ein einziger öffentlich gewordener Datenschutzvorfall durch KI-Nutzung kann das Vertrauen zerstören, das Sie über Jahre aufgebaut haben. Kunden, Partner und Bewerber beobachten, wie Unternehmen mit sensiblen Daten umgehen. Wer keine Antwort auf die Frage hat, wie er KI verantwortungsvoll einsetzt, verliert – im Wettbewerb, im Markt, in der Öffentlichkeit.
Kundenverlust
Insbesondere im B2B-Bereich setzen Auftraggeber zunehmend voraus, dass ihre Partner und Dienstleister den EU AI Act einhalten. Wer keine KI-Richtlinie vorweisen kann, wer nicht schulen kann, was seine Mitarbeitenden mit KI machen, der wird bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben das Nachsehen haben.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Ohne klare interne Regelung haben Sie keine Grundlage, um Mitarbeitenden den Einsatz nicht erlaubter KI-Tools zu untersagen oder Verstöße arbeitsrechtlich zu sanktionieren. Wer nicht regelt, kann nicht kündigen. Wer nicht schult, kann keine Pflichtverletzung geltend machen.