Risiken automatisierter HR-Systeme Pflichten für Arbeitgeber

KI-gestützte Personalsysteme rücken arbeitsrechtlich in den Mittelpunkt: Die KI-Verordnung greift ab August 2026, EuGH-Urteile, AGG sowie Mitbestimmungsrechte erhöhen die Anforderungen. Arbeitgeber sind gefordert, Gefahrenpotenziale zu identifizieren und ihre Compliance-Strukturen rechtzeitig anzupassen.

Überwachung durch Software: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Die digitale Überwachung von Beschäftigten erreicht 2026 ein neues Niveau. Dennoch sind Tastaturaufzeichnung, Bildschirmüberwachung und Standortverfolgung strikten arbeits- und datenschutzrechtlichen Schranken unterworfen, sodass Arbeitnehmer effektive Abwehrrechte gegen rechtswidrige Kontrollmaßnahmen haben.

Darf KI Sie kündigen oder bewerten? Ihre Rechte 2026

Ab 2026 reguliert die EU-KI-Verordnung den Einsatz künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz deutlich strenger. Arbeitnehmer profitieren von erweiterten Datenschutz- und Transparenzansprüchen, während rein auf KI gestützte Personalentscheidungen weiterhin rechtswidrig sind.

KI im Bewerbungsgespräch 2026: Erlaubt oder verboten?

Der Einsatz von KI in Bewerbungsprozessen wird 2026 durch strenge rechtliche Regelungen begrenzt. Automatische Auswahlverfahren und die Analyse von Gefühlsregungen unterliegen gesetzlichen Beschränkungen, sodass Bewerber ihre Rechte auf Datenschutz, Transparenz und Schutz vor Benachteiligung wirksam durchsetzen können.

Bonuszahlungen und Zielvorgaben: BAG-Urteile zu einseitig geänderten Zielvereinbarungen

Ändert der Arbeitgeber Ziele einseitig oder schließt er keine Zielvereinbarung, wirkt sich das unmittelbar auf den Anspruch auf Bonuszahlungen aus. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu eindeutige Grundsätze herausgearbeitet. In diesem Beitrag werden die zentralen Urteile erläutert, wann ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht und wie Beschäftigte ihren Bonusanspruch geltend machen können.

Mindestlohn 2026: Was Ihnen wirklich zusteht

Im Jahr 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro je Stunde. Trotzdem kommt es regelmäßig zu Verstößen durch nicht vergütete Arbeitszeiten, Praktikumsverhältnisse oder rechtsunwirksame Vertragsklauseln, sodass Arbeitnehmer beträchtliche Nachforderungen durchsetzen können.

Homeoffice-Anspruch: Was gilt aktuell nach der Rechtsprechung?

Besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Homeoffice? Gesetzlich besteht ein solcher Anspruch bislang nur in eingeschränktem Umfang. Der Beitrag erläutert, wie die aktuelle Rechtsprechung dazu steht, unter welchen Umständen Arbeitgeber Homeoffice ablehnen dürfen, welche Bedeutung der Betriebsrat hat und in welchen Fällen eine arbeitsrechtliche Prüfung ratsam ist.