Wie HR rechtssicher kündigt: 10 Fehler, die Sie einfach vermeiden

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist eine der sensibelsten Aufgaben im Personalmanagement. Fehler bei der Kündigung können für Arbeitgeber teuer werden und langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als HR-Verantwortliche Kündigungen rechtssicher gestalten.

Krankheit und Kündigung: Aktuelle Linie des BAG zur krankheitsbedingten Kündigung

Ist eine Kündigung ausgesprochen worden, sollte sie umgehend von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Die dreistufige Prüfung eröffnet überall Angriffspunkte: fehlende negative Gesundheitsprognose, kein beziehungsweise fehlerhaftes BEM, eine unverhältnismäßige Interessenabwägung oder eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats. Die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang und lässt sich nicht verlängern.

Kündigung wegen KI-Nutzung: Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Mitarbeitende setzen KI‑Tools ohne Erlaubnis ein – darf der Arbeitgeber deshalb kündigen? Dieser Beitrag erläutert, wann eine Kündigung wegen KI‑Einsatzes möglich ist, in welchen Fällen eine Abmahnung erforderlich sein kann, welche Rolle Datenschutz und Betriebsrat spielen und warum die Dreiwochenfrist für Arbeitnehmer so entscheidend ist.

Befristung und Probezeit: Die zulässige Dauer bestimmt sich nach dem Einzelfall

Wie lange darf die Probezeit bei einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag dauern? Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Eine starre 25%-Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist der Einzelfall, insbesondere die Dauer der Befristung und die Art der Tätigkeit. Selbst eine möglicherweise zu lange Probezeit verkürzt nicht automatisch die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Probezeit richtig gestalten: Das müssen Arbeitgeber beachten

Wer neues Personal einstellt, möchte zunächst prüfen, ob die fachliche und persönliche Eignung wirklich passt. Arbeitgeber haben hierfür verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten – von der Befristung zur Erprobung über die vertraglich vereinbarte Probezeit bis hin zur Probearbeit. Entscheidend ist dabei eine saubere rechtliche Abgrenzung, insbesondere im Hinblick auf Vergütungspflichten und das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses.