Ehrenamt während der Arbeitszeit
Findet der Einsatz während der regulären Arbeitszeit statt (z.B. Alarmierung der Feuerwehr), sollte der Arbeitnehmer Sie unverzüglich informieren und klären, ob ein gesetzlicher Freistellungsanspruch besteht oder ob Urlaub/Zeitausgleich zu nutzen ist.
Ehrenamt im Urlaub
Arbeitnehmer dürfen ihren Urlaub grundsätzlich frei gestalten, auch für ehrenamtliche Einsätze. Der Erholungszweck des Urlaubs darf aber nicht vollständig unterlaufen werden. Bei extrem belastenden Ehrenämtern über den gesamten Urlaub hinweg können sich Rückfragen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Leistungsfähigkeit ergeben.
Ehrenamt während Krankheit
Wer krankgeschrieben ist, darf keine Tätigkeit ausüben, die die Genesung gefährdet.
Problematisch sind insbesondere körperlich belastende Einsätze (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst). Hier droht der Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs, wenn die Tätigkeit zeigt, dass der Arbeitnehmer entweder nicht arbeitsunfähig war oder seine Genesung gefährdet.