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Tantieme im Arbeitsrecht - Informationen vom Anwalt für Arbeitsrecht

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Tantieme im Arbeitsrecht – Informationen vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Was versteht man unter einer Tantieme, wer hat das Recht darauf und unter welchen Bedingungen? Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht erläutere ich Ihnen auf dieser Seite, was im arbeitsrechtlichen Kontext unter einer Tantieme zu verstehen ist und wie sich dieser variable Vergütungsbestandteil rechtlich einordnen lässt.

Sie erfahren:

  • wann ein Anspruch auf Tantieme besteht,

  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,

  • wie sich die Tantieme von anderen variablen Vergütungsmodellen unterscheidet

  • und welche arbeitsrechtlichen Regelungen bei Freiwilligkeitsvorbehalt oder Widerrufsvorbehalt zu beachten sind.

Ich unterstütze Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen – einschließlich Tantiemevereinbarungen. Kontaktieren Sie jetzt meine Kanzlei für Arbeitsrecht für eine individuelle Beratung.

Was versteht man unter einer Tantieme? – Definition und arbeitsrechtliche Einordnung

Im Arbeitsrecht bezeichnet man eine Tantieme als einen variablen Vergütungsbestandteil, der an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gekoppelt ist. Solch ein erfolgsabhängiger Bonus wird in der Regel Personen in Führungspositionen, wie beispielsweise Geschäftsführern einer GmbH, Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft oder leitenden Angestellten, gewährt. Die spezifische Ausgestaltung der Tantieme erfolgt meist vertraglich und kann individuell festgelegt werden.

Sie möchten herausfinden, ob ein Anspruch auf Tantieme besteht oder wie eine Tantiemeregelung rechtssicher gestaltet werden kann? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit meiner Kanzlei für Arbeitsrecht – ich berate Sie kompetent und individuell.

Anspruch auf Tantieme – Wie ergibt sich der rechtliche Anspruch?

Ein Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder – bei Geschäftsführern – aus dem Geschäftsführerdienstvertrag. Die vertragliche Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für diesen variablen Vergütungsbestandteil, der oft an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist.

In Ausnahmefällen kann sich ein Anspruch auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Gewährt ein Unternehmen vergleichbaren Führungskräften unter denselben Bedingungen eine Tantieme, darf es einzelne Mitglieder der Führungsebene nicht ohne sachlichen Grund davon ausschließen. Eine Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbare Begründung kann rechtlich angreifbar sein.

Sie möchten Ihre vertraglichen Ansprüche auf eine Tantieme prüfen lassen oder sind von Ungleichbehandlung betroffen? Kontaktieren Sie jetzt meine Kanzlei für Arbeitsrecht – ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck.

Tantieme: Voraussetzungen für meinen Anspruch auf Auszahlung

Ob ein Anspruch auf eine Tantieme besteht und in welcher Höhe, richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen – entweder im Arbeitsvertrag oder im Geschäftsführerdienstvertrag. Diese Regelungen legen fest, unter welchen Bedingungen ich die variable Vergütung gewähren kann.

In der Regel ist die Zahlung einer Tantieme an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gebunden. Die Bemessungsgrundlage kann dabei auf bestimmte Erfolgskennzahlen wie Umsatz, Gewinn oder andere messbare Unternehmensziele abgestimmt sein.

Sie benötigen rechtliche Klarheit zu Ihrer Tantiemevereinbarung oder möchten eine rechtssichere Regelung erstellen? Gerne biete ich Ihnen eine fundierte Beratung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – ich unterstütze Sie kompetent und individuell.

Tantieme, Bonus, Provision und Prämie – Was ist der Unterschied?

Die Tantieme stellt einen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil dar, der sich deutlich von anderen variablen Zahlungen im Arbeitsverhältnis unterscheidet. Im Gegensatz zur Provision, die sich auf den individuellen Verkaufserfolg eines einzelnen Mitarbeiters stützt, orientiert sich die Tantieme am wirtschaftlichen Gesamterfolg des Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs.

Auch im Vergleich zur Zielvereinbarungsprämie gibt es einen Unterschied: Während Zielprämien hauptsächlich an persönliche Leistungen gebunden sind, basiert die Tantieme in erster Linie auf kollektiven Unternehmensergebnissen – wie beispielsweise Gewinn oder Umsatz am Ende eines Geschäftsjahres.

Im Gegensatz zur Gratifikation – wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld – ist die Tantieme nicht automatisch fällig, sondern erfordert in der Regel das Erreichen spezifischer wirtschaftlicher Ziele.

Obwohl der Begriff Bonus häufig synonym verwendet wird, ist die Tantieme rechtlich abzugrenzen: Ein Bonus kann individuell bemessen und an Abteilungsergebnisse oder Einzelleistungen geknüpft sein, während die Tantieme typischerweise den Erfolg des Gesamtunternehmens widerspiegelt.

Sie möchten klären, ob in Ihrem Fall eine authentische Tantieme oder ein Bonus vorliegt – und welche Rechte sich daraus ableiten? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bei der rechtlichen Einordnung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung an!

Tantieme mit Freiwilligkeitsvorbehalt – ist das rechtlich zulässig?

Ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist rechtlich problematisch und in vielen Fällen unwirksam. Wenn eine Tantieme auf Grundlage allgemeiner, unternehmensweit geltender Regelungen gezahlt wird, beispielsweise im Rahmen eines betrieblichen Vergütungssystems für Führungskräfte, kann ich als Arbeitgeber den Anspruch nicht wirksam unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen.

Denn: Wenn einem leitenden Angestellten oder Geschäftsführer die Teilnahme an einem bestehenden Tantiemensystem verbindlich zugesichert wird, handelt das Unternehmen widersprüchlich, wenn es gleichzeitig erklärt, die Zahlung sei freiwillig und unverbindlich. Ein solcher Widerspruch kann dazu führen, dass die Klausel gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als intransparent und unwirksam eingestuft wird.

Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem Urteil vom 24.10.2007 (Az. 10 AZR 825/06) bestätigt: Eine Bonusklausel, die einerseits die Teilnahme an einem Bonussystem zusichert, andererseits aber den Anspruch auf Auszahlung ausschließt, verstößt gegen die Transparenzanforderungen des BGB – und ist somit nicht rechtlich haltbar.

Möchten Sie feststellen, ob ein Freiwilligkeitsvorbehalt in Ihrem Vertrag wirksam ist? Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche – lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!

Tantieme mit Widerrufsvorbehalt – ist das rechtlich zulässig?

Ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt bei der Zahlung einer Tantieme ist nur unter strengen rechtlichen Bedingungen wirksam. Nach der Rechtsprechung dürfen formulierte Widerrufsvorbehalte nur dann verwendet werden, wenn sie zumindest stichpunktartig konkrete Gründe für einen möglichen späteren Widerruf angeben – beispielsweise wirtschaftliche Gründe oder Leistungskriterien.

Darüber hinaus gilt eine eindeutige Grenze: Der widerrufbare Vergütungsbestandteil – also zum Beispiel die Tantieme – darf nicht mehr als 25 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen. Da Tantiemen insbesondere im Managementbereich häufig einen erheblichen Teil der Gesamtvergütung ausmachen, ist ein formularmäßiger Widerrufsvorbehalt in der Regel unzulässig und somit rechtlich unwirksam.

Haben Sie einen Arbeits- oder Geschäftsführervertrag mit einem Widerrufsvorbehalt und möchten die Wirksamkeit überprüfen lassen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kläre ich Ihre Rechte – kompetent, individuell und zielgerichtet. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Was ich bei Tantieme-Fragen für Sie tun kann

Haben Sie Fragen zu Ihrem Tantiemeanspruch oder möchten Sie klären, ob eine bereits gezahlte Tantieme rechtmäßig widerrufen oder geändert wurde? Ich unterstütze Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht umfassend bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um die variable Vergütung und Tantiemeregelungen.

Meine Leistungen für Sie:

  • Prüfung von Tantiemeansprüchen im Arbeitsvertrag oder Geschäftsführerdienstvertrag

  • Bewertung von Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalten

  • Beratung bei geänderter Berechnungsgrundlage oder unterlassener Auszahlung

  • Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche

  • Taktische Vorgehensberatung unter Berücksichtigung möglicher Ausschlussfristen

Ob diskrete Beratung im Hintergrund oder Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber – ich richte mich ganz nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen.

Handeln Sie rechtzeitig – oft gibt es kurze Fristen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche! Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Beratung an – ich setze mich für Ihr gutes Recht auf Tantieme ein.

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