1. „Digital Native“ – ein Klassiker der Altersdiskriminierung
Der Begriff „Digital Native“ beschreibt Personen, die mit digitalen Technologien aufgewachsen sind. Auch wenn damit häufig lediglich digitale Kompetenz gemeint ist, wird aus rechtlicher Sicht regelmäßig eine jüngere Zielgruppe angesprochen.
Gerichte gehen davon aus, dass Bewerber mit längerer Berufserfahrung typischerweise älter sind und durch solche Formulierungen von vornherein abgeschreckt werden. In einem bekannten Fall sprach ein Gericht einem abgelehnten Bewerber eine Entschädigung von 7.500 Euro zu, weil in der Anzeige ausdrücklich ein „Digital Native“ gesucht wurde.
Besser: Beschreiben Sie konkret die erforderlichen digitalen Kenntnisse, z. B. im Bereich Social Media, Content Management oder Online-Marketing.
2. „Junges dynamisches Team“ – mehr als nur eine Beschreibung
Begriffe wie „jung“ knüpfen unmittelbar an das Lebensalter an. In Verbindung mit „dynamisch“ entsteht aus Sicht eines objektiven Bewerbers schnell der Eindruck, dass nur jemand gesucht wird, der selbst jung ist und in das bestehende Team passt.
Gerichte werten solche Aussagen regelmäßig nicht nur als Beschreibung des Ist-Zustands, sondern als klare Erwartung an den Bewerber.
Besser: Verwenden Sie neutrale Alternativen wie „motiviertes“, „engagiertes“ oder „kollegiales Team“.
3. „Berufseinsteiger“ und „Berufsanfänger“
Auch diese Begriffe gelten als mittelbar altersdiskriminierend. Zwar wird kein konkretes Alter genannt, dennoch signalisieren solche Anforderungen, dass vor allem jüngere Bewerber gewünscht sind.
Typischerweise sehen ältere Bewerber allein aufgrund solcher Formulierungen von einer Bewerbung ab – ein entscheidender Punkt in der rechtlichen Bewertung.
Besser: Beschreiben Sie stattdessen konkrete Fähigkeiten oder Kenntnisse, die für die Position erforderlich oder wünschenswert sind.
4. „Frisch gebacken aus der Ausbildung“
Formulierungen wie „gerade frisch aus der Ausbildung“ oder „frisch von der Uni“ schließen ältere Bewerber faktisch aus. Gerichte werten dies regelmäßig als mittelbare Diskriminierung wegen des Alters.
Besser: „Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung erforderlich“ – ohne zeitliche Einschränkung.
5. Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
Auch feste Zeitangaben wie „0–2 Jahre Berufserfahrung“ können problematisch sein. Zwar ist Berufserfahrung grundsätzlich ein neutrales Kriterium, sie ist jedoch eng mit dem Lebensalter verknüpft.
Besser: Beschreiben Sie die konkreten Kenntnisse und Tätigkeiten, die für die Stelle erforderlich sind, statt eine bestimmte Dauer zu verlangen.