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Kündigungsausspruch durch KI: Warum automatisierte Kündigungen unwirksam sind

Fachbeitrag im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kann eine Kündigung vollautomatisch durch KI ausgesprochen werden? Nein. Automatisierte Kündigungen sind aus zwei Gründen unwirksam:

1. Verbot automatisierter Entscheidungen (DSGVO)

Art. 22 DSGVO verbietet automatisierte Entscheidungen, die Menschen erheblich beeinträchtigen. Die Datenschutz-Grundverordnung nennt als Beispiel ein „Online-Einstellungsverfahren ohne menschliches Eingreifen”.

Kündigungen wiegen schwerer: Während eine Nichteinstellung nur den Status quo erhält, beendet eine Kündigung ein bestehendes Arbeitsverhältnis und damit die Existenzgrundlage. Deshalb ist eine vollautomatische Kündigung durch KI ohne menschliche Letztentscheidung unzulässig.

2. Schriftformerfordernis (§ 623 BGB)

Kündigungen müssen schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Eine elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine durch KI automatisiert erklärte Kündigung ist daher mangels Schriftform nichtig (§ 125 Satz 1 BGB).

Fazit

KI darf nur zur Vorbereitung von Kündigungen eingesetzt werden. Die finale Entscheidung muss ein Mensch treffen und die Kündigung eigenhändig unterschreiben. Eine vollautomatische Kündigung ohne menschliches Eingreifen ist unwirksam.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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