Trixi Hoferichter ist eine erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediatorin mit einer 15-jährigen Karriere bei BOSCH, bevor sie sich selbstständig machte. Sie spezialisiert sich auf Führungskonflikte und unterstützt Menschen in verschiedenen Hierarchieebenen und beruflichen Situationen dabei, Konflikte zu lösen. In einem Interview beantwortet sie wesentliche Fragen zum Thema Urlaub während der Pandemie:
Mitteilungspflicht des Urlaubsziels: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie in ein vom Auswärtigen Amt benanntes Risikogebiet reisen, das mit einer offiziellen Reisewarnung versehen ist.
Coronatest bei Rückkehr: Arbeitgeber können nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet einen Coronatest verlangen, insbesondere wenn betriebliche Regelungen oder gesetzliche Vorgaben dies erfordern.
Quarantäneanordnung und Urlaubsanspruch: Arbeitgeber können keine Quarantäne anordnen, aber bei einem begründeten Verdacht auf Infektion kann die Arbeitsleistung verweigert werden, ohne dass Urlaubstage genommen werden müssen.
Entschädigung und Vergütung während der Quarantäne: Wenn der Arbeitnehmer während der Quarantäne arbeiten kann, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Andernfalls kann eine Entschädigung gemäß Infektionsschutzgesetz in Betracht kommen.
Arbeitsrechtliche Maßnahmen und Kündigung: Arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung drohen nur bei Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, z.B. bei bewusstem Handeln entgegen der Infektionsschutzmaßnahmen.
Testergebnis vorlegen: Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein negatives Testergebnis vorzulegen, es sei denn, es besteht ein überwiegendes berechtigtes Interesse seitens des Arbeitgebers oder eine gesetzliche Meldepflicht.
Trixi Hoferichter betont in ihrer Praxis und in der Beratung von Führungskräften und Mitarbeitern die Wichtigkeit einer konstruktiven und rechtlich fundierten Bewältigung von Krisensituationen.
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