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Rechtsanwalt Umgang Langzeiterkrankungen Würzburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Ansätze gegen langzeitkranke Arbeitnehmer

Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit? Ein Mitarbeiter ist „dauerkrank“? Als Arbeitgeber sehe ich mich oft mit dieser Situation konfrontiert: Krankheitsmeldungen von Mitarbeitern häufen sich, während die verbleibenden Kollegen unter zusätzlicher Belastung und Überstunden leiden. Das Unternehmen selbst erfährt Nachteile durch verzögerte Produktion, verpasste Fristen und unzufriedene Kunden. In diesem Artikel erläutere ich:

  • Wann sind Zweifel an der Krankschreibung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechtigt?

  • Wie kann ich als Arbeitgeber eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit nachweisen?

  • Wie kommuniziere ich diese Zweifel meinem Arbeitnehmer?

  • Wann besteht Kündigungsschutz?

  • Darf ich wegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ordentlich oder außerordentlich kündigen?

Infragestellen der Arbeitsunfähigkeit

In der Arbeitswelt gibt es Situationen, in denen Zweifel an der Echtheit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aufkommen können. Als Arbeitgeber ist es entscheidend zu wissen, wie man in solchen Fällen vorgeht, ohne das Vertrauen der Mitarbeiter zu gefährden. Im Folgenden gebe ich Ihnen einige Schritte und Ratschläge, die zur Klärung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit hilfreich sein können:

  • Das direkte Gespräch suchen:

    • Kommunikation ist von großer Bedeutung. Ich empfehle, das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter zu suchen, um eventuelle Zweifel auszuräumen. 

    • Obwohl Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, Details über ihre Krankheit offenzulegen, kann ein respektvolles Gespräch zur Klärung beitragen.

  • Frühzeitige Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen:

    • Nutzen Sie Ihr Direktionsrecht und fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, eine ärztliche Bescheinigung früher vorzulegen. 

    • Dies kann dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit der Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung zu überprüfen.

  • Wann sind Zweifel berechtigt?:

    • Gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Zweifel an Arbeitsunfähigkeiten gerechtfertigt, wenn bestimmte Muster auftreten. 

    • Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter ungewöhnlich oft oder sehr kurz krankgeschrieben wird oder wenn die Arbeitsunfähigkeit häufig zu Wochenbeginn oder -ende auftritt.

  • Zusammenhangsanfrage bei der Krankenkasse stellen:

    • Bei berechtigten Zweifeln können Sie eine „Zusammenhangsanfrage“ bei der Krankenkasse stellen. 

    • Dabei wird überprüft, ob vorherige Arbeitsunfähigkeiten aufgrund derselben Krankheit aufgetreten sind, was auf ein zugrunde liegendes Gesundheitsproblem hinweisen könnte.

  • Gutachten vom Medizinischen Dienst (MD):

    • Der Medizinische Dienst ist eine unabhängige Gutachterstelle, die bei der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeiten hilfreich sein kann. 

    • Die Krankenkasse kann jedoch die Begutachtung ablehnen, wenn die Diagnose bereits eindeutig ist.

Zweifeln Sie an der Langzeiterkrankung Ihres Arbeitnehmers? Ich berate Sie gerne über die erforderlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Maßnahmen gegen langfristig erkrankte Arbeitnehmer

Das Thema häufiger Krankmeldungen, Leistungsmängel oder Arbeitsunfähigkeiten anzusprechen, ist entscheidend, um eine produktive Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Als Arbeitgeber ist es von Bedeutung, dieses Thema behutsam zu behandeln, ohne Vorwürfe zu erheben. Folgende Schritte können dabei hilfreich sein:

  • Gezieltes Ansprechen: 

    • Auch wenn es unangenehm sein mag, sollte ich den betroffenen Mitarbeiter gezielt auf das Thema häufige Arbeitsunfähigkeit ansprechen. 

    • Der Schwerpunkt sollte darauf liegen, Lösungen zu erarbeiten, statt Schuldzuweisungen zu machen.

  • Verständnis zeigen: 

    • Ich zeige Verständnis für die Situation des Mitarbeiters und analysiere gemeinsam die Gründe für das häufige Fehlen. 

    • Es ist wichtig zu betonen, dass es darum geht, Unterstützung zu bieten, um wieder in ein geregeltes Arbeitsleben zurückzufinden.

  • Ursachen identifizieren: 

    • Mögliche Gründe für häufiges Fehlen könnten privater oder beruflicher Stress, psychische Belastungen, Überforderung oder hoher Leistungsdruck sein. 

    • Ich erörtere mögliche Lösungen wie flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Tage oder Urlaub, um den Mitarbeiter zu entlasten.

  • Aufgabenverteilung überprüfen: 

    • Ich stelle sicher, dass die Aufgaben fair verteilt sind und ein Mitarbeiter nicht mehr Arbeit hat als andere. 

    • Offenheit für Lösungsvorschläge seitens des Mitarbeiters ist ebenfalls von Bedeutung.

Taktiken im Umgang mit langzeitkranken Mitarbeitern

Fristlose Kündigung aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Eine gängige Ursache für Kündigungen ist die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers aufgrund von Krankheit. 

  • Voraussetzungen für den Kündigungsschutz:

    • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmern einen gewissen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen.

    • Um vom Kündigungsschutz des KSchG zu profitieren, muss ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung in einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten tätig sein.

  • Definition der Arbeitsunfähigkeit:

    • Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarten Aufgaben zu erfüllen.

    • Unter bestimmten Bedingungen kann eine Arbeitsunfähigkeit eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

  • Diese Fallgruppen können eine krankheitsbedingte, ordentliche Kündigung rechtfertigen:

    • Häufige Arbeitsunfähigkeit: Wenn wiederkehrende Krankheitsausfälle das Arbeitsumfeld erheblich beeinträchtigen.

    • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Wenn der Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, vertragsgemäß zu arbeiten.

    • Lang andauernde Arbeitsunfähigkeit: Bei unsicherer Genesung nach einer langen Krankheitsperiode.

    • Krankheitsbedingte Leistungsmängel: Wenn die Arbeitsleistung aufgrund von Krankheit erheblich unter den Vertragsanforderungen liegt.

  • Die ordentliche Kündigung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ist gerechtfertigt, wenn

    • eine negative Gesundheitsprognose vorliegt,

    • eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers besteht und

    • eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt.

    • Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Arbeitgeber bei wiederholten, unabhängigen Kurzzeiterkrankungen eines Mitarbeiters für mehr als sechs Wochen im Jahr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. (Beachten Sie, dass bei einer langandauernden Krankheit die Entgeltfortzahlung ohnehin auf sechs Wochen begrenzt ist.)

  • Außerordentliche Kündigung:

    • Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung aufgrund einer Krankheit wird praktisch nie in Betracht gezogen.

    • Eine Krankheit kann dem Arbeitnehmer nicht zur Last gelegt werden und ist somit kein Pflichtverstoß.

  • Einzelfallbeurteilung:

    • Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt immer im Kontext des jeweiligen Einzelfalls.

Taktiken im Umgang mit langzeitkranken Mitarbeitern

Taktiken im Umgang mit langzeitkranken Mitarbeitern

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Erarbeitung von Strategien zum Umgang mit Langzeiterkrankungen und häufigen Kurzerkrankungen

Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind häufig krank? Sie zweifeln die Langzeiterkrankung und Arbeitsunfähigkeit an? In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen, Strategien zum Umgang mit Langzeiterkrankungen und häufigen Kurzerkrankungen zu entwickeln. Dabei berate ich Sie ausführlich und individuell zu dem arbeitsrechtlichen Umgang mit Dauerkranken und wann eine Kündigung gerechtfertigt und begründet ist.
Hegen Sie Zweifel an der Krankmeldung Ihres Mitarbeiters? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten! Ich unterstütze Sie bei der Entwicklung individueller Lösungen.
Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, Mitarbeiter aufgrund häufiger Krankheitsausfälle zu kündigen, sofern die Fehlzeiten mehr als sechs Wochen pro Jahr betragen oder dies zukünftig wahrscheinlich ist. Bei klaren Beweisen für Täuschung durch „krankfeiern“ kann sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. „Unverzüglich“ bedeutet ohne unnötige Verzögerung, normalerweise am ersten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit. Die Form der Meldung ist variabel, sofern keine betrieblichen Regelungen dem entgegenstehen.
In der Regel bin ich als Rechtsanwalt der Ansicht, dass der Arbeitgeber keine Informationen zur Art der Erkrankung verlangen darf. Eine Ausnahme besteht jedoch bei schwerwiegenden, ansteckenden Krankheiten, die Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Bei einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber das Recht, Informationen zur Erkrankung zu erhalten, jedoch nicht zur Diagnose.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem vierten Tag erforderlich. Der Arbeitgeber kann sie jedoch auch schon früher ohne Angabe von Gründen verlangen. Bei längerer Erkrankung muss eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Im privaten Arbeitsrecht sind nur einige verpflichtende Untersuchungen gestattet, wie beispielsweise die Fahrerlaubnisprüfung. Unangekündigte Eignungsuntersuchungen sind untersagt und können nicht im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat zwischen den Rechten der Mitarbeiter und seinen Informationsinteressen abzuwägen.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Maßnahmen zur Wiedereingliederung und betrieblichen Eingliederung in Betracht zu ziehen. Alternativ kann er die Möglichkeit einer Kündigung prüfen. In diesem Zusammenhang muss die Authentizität der Krankheit überprüft werden. Bei einer tatsächlichen Krankheit könnte eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, andernfalls wäre eine verhaltensbedingte Kündigung angebracht.
Wenn ich als Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit eines krankgeschriebenen Mitarbeiters anzweifle, stehen mir einige juristische Möglichkeiten zur Verfügung. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben vor Gericht einen hohen Beweiswert. Als Arbeitgeber muss ich diesen Beweiswert bei Zweifeln in Frage stellen können.
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass ein Mitarbeiter seine vertraglich vereinbarte Aufgabe nicht erfüllen kann. Ich kann dem Mitarbeiter je nach Vertrag eine andere Aufgabe zuweisen. Bei Zweifeln sollte ich den behandelnden Arzt kontaktieren, um die Möglichkeiten zu klären.
In der Regel sollten Zeugnisse keine Krankheiten erwähnen, es sei denn, sie haben einen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung. In solchen Fällen darf das Zeugnis nicht den Anschein erwecken, dass der Mitarbeiter übermäßige berufliche Erfahrung besitzt. Die Erwähnung von Krankheitszeiten könnte zu Schadensersatzansprüchen führen.
Neben einer arbeitsrechtlichen Einschätzung kann ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch als Mediator zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dienen. Denn oft ist die Sachlage nicht eindeutig und kann nur mithilfe eines neutralen Mediators im Gespräch gelöst werden.

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