Ihnen droht die Kündigung oder Sie wurden bereits entlassen? Wurden Sie unter falschem Vorwand gekündigt oder sind die vom Arbeitgeber angeführten Kündigungsgründe unzutreffend? Falls Sie eine Kündigung erhalten haben, fühlen Sie sich vermutlich zu Recht ungerecht behandelt: Häufig sind Kündigungen offensichtlich unwirksam. Die Erfolgschancen, sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zu wehren, sind also hoch.
Ich weiß, wie belastend dieses Thema sein kann; schließlich hängt von dem Arbeitsverhältnis Ihr Lebensunterhalt ab. Wenn das Kündigungsschreiben im Briefkasten liegt, kann dies schnell nicht nur finanzielle, sondern auch soziale Probleme verursachen. Es ist daher umso wichtiger, professionellen Rat zu suchen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiß ich, wie sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren können. Wichtig ist, dass Sie umgehend handeln, denn im Arbeitsrecht gilt eine kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Damit ich Sie erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage verteidigen kann, sind folgende Dinge zu beachten:
Klagefrist
Arbeitsamt
Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis
Betriebsrat (soweit vorhanden)
Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:
Arbeitsgericht
Bei einer Kündigung stehe ich an Ihrer Seite, damit Sie das Beste daraus holen können. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie im Kündigungsschutzprozess: vom Kündigungsschreiben bis zum Arbeitsgericht. Entscheidend ist es, die Umstände der Kündigung aufzuklären. Je nach Erfolgsaussichten ist es wichtig, auf die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses zu pochen oder eine Abfindung zu verhandeln. Meine Maxime ist eine verträgliche Lösung, die Ihren Rechten und Ansprüchen entspricht.
Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne bespreche ich vorab Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beträgt die Klagefrist 3 Wochen. Grundsätzlich kann auch nach Ablauf dieser Frist eine Klage erhoben werden. Allerdings wird der Kündigungsgrund, selbst wenn er ungerechtfertigt war, als wirksam anerkannt, sodass ich die Kündigungsschutzklage als unbegründet abweisen müsste.
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