Beabsichtigen Sie, einen Mitarbeiter zu kündigen? Ist dies über eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung möglich? Welche Kündigungsgründe können geltend gemacht werden? Welche Regelungen bestehen bezüglich Kündigungsfristen und Kündigungsschutz?
Nur eine rechtmäßige Kündigung kann das Arbeitsverhältnis wirksam beenden. Wenn Sie als Arbeitgeber bei der Kündigung Fehler machen, drohen schnell Kündigungsschutzklagen und hohe Abfindungszahlungen. Dies kann zu langwierigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht (ArbG) führen und im schlimmsten Fall Ihren Betrieb beeinträchtigen. Daher ist es entscheidend, dass bei der Kündigung von Arbeitsverträgen die Vorschriften des Arbeitsrechts eingehalten werden: Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und ggf. die Einbeziehung des Betriebsrats.
Damit die Kündigung rechtssicher und gerichtsfest ist, ist rechtlicher Beistand unerlässlich. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erkläre ich Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Damit Ihre Kündigung rechtlich sicher und wirksam ist, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Kündigungsarten
Besonderer Kündigungsschutz
Kündigungsschutzklage
Beteiligung des Betriebsrats
Schriftform
Eine Kündigung eines Mitarbeiters ist keine leichte Aufgabe. Ich unterstütze Sie dabei in rechtlicher Hinsicht mit meiner langjährigen Praxiserfahrung. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die aktuelle Rechtsprechung und die komplexe Gesetzeslage, um Kündigungen rechtswirksam und gerichtsfest vorzubereiten. Dabei richte ich mich nach Ihren individuellen Bedürfnissen: egal ob außerordentlich oder ordentlich, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Abmahnung. Ich berate und vertrete Sie individuell und kompetent. Gerne bespreche ich vorab die Beratungskosten mit Ihnen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und reicht von 1 bis 7 Monaten. Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Monats kündigen. Abweichungen können tarif- oder vertraglich geregelt werden.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Kündigung schriftlich zu verfassen. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben in Papierform vorliegen und handschriftlich unterzeichnet sein muss. Elektronische Formen wie SMS, E-Mail, PDF oder elektronische Signaturen sind unzulässig.
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