Um Ihr Unternehmen rechtssicher auf das BAG-Urteil vorzubereiten, sollten Sie folgende Aspekte beachten:
Anwendungsbereich
Die Grundlage bildet die allgemeine Arbeitsschutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nicht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Die Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers muss dokumentiert werden.
Bisher ist ungeklärt, ob dies auch für leitende Angestellte gilt.
Die gesamte Arbeitszeit muss erfasst werden. Das bedeutet: tatsächlicher Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich Überstunden und Pausen. Pauschale Eintragungen sind unzulässig.
Die Umsetzung im Unternehmen
Es ist ein objektives und zuverlässiges System der Zeiterfassung erforderlich. Dies kann sowohl digital als auch analog erfolgen, und der Arbeitgeber hat einen großen Gestaltungsspielraum.
Aufgrund des Mitbestimmungsrechts gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist eine Abstimmung mit dem Betriebsrat notwendig.
Die Mitarbeiter können auch selbst ihre Stunden erfassen. Der Arbeitgeber muss dies jedoch kontrollieren.
Freie und flexible Arbeitszeiteinteilung bleibt weiterhin möglich. Der Arbeitgeber muss jedoch auf Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten achten.
Bei der Umsetzung muss der Datenschutz beachtet werden.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Die Überwachung liegt bei der zuständigen Landesbehörde (in der Regel die Landesämter für Arbeitsschutz).
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Ich unterstütze Sie mit rechtlichem Rat, wie Sie als Arbeitgeber die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate ich Sie, worauf Sie in Ihrem Betrieb achten müssen: Arbeitnehmer, leitende Mitarbeiter und freie Angestellte – jeweils müssen Sie besondere Umstände berücksichtigen. Seien es Kontrollpflichten, Datenschutzbestimmungen oder die Einbindung des Betriebsrats. Entscheidend ist es, die Umstände der Kündigung aufzuklären. Je nach Erfolgsaussichten ist es wichtig, auf die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses zu pochen oder eine Abfindung zu verhandeln. Meine Maxime ist eine verträgliche Lösung, die Ihren Rechten und Ansprüchen entspricht.
Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne bespreche ich vorab Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
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