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Rechtsanwalt bei Kündigung und Vertragsauflösung Würzburg

Ich mache mich für Sie stark. Für Sie finde ich Wege und Lösungen.

Kündigung? Welche Rechte stehen mir zu?

Haben Sie gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder fristlose Kündigung handelt oder wer die Kündigung ausgesprochen hat: Nach einer Kündigung stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche zu. Besonders mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen viele finanzielle Fragen: Wie lange besteht ein Anspruch auf Lohn? Steht Ihnen nach einer Kündigung noch Weihnachtsgeld zu? Und was passiert mit den restlichen Urlaubstagen? Kann ich mir als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückzahlen lassen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich Ihre Fragen ausführlich und setze Ihre Rechte durch. Weigert sich die andere Partei zur Zahlung, werde ich Sie auch vor Gericht vertreten.

Das Arbeitszeugnis – Anspruch auch bei Kündigung

Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber dies erstellen. Dabei spielt es keine Rolle, wer gekündigt hat. Das Recht besteht!
  • Auch bei Kündigung in der Probezeit haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
  • Gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.
  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.
Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!
  • Der Arbeitnehmer kann eine Änderung verlangen.
  • Diese kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Form und Frist des Arbeitszeugnisses
  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden.
  • Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden.
Ein einfaches Arbeitszeugnis muss enthalten:
  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung
  • Einsatzbereich
  • Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers
  • keine Bewertung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:
  • Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht gezielt geltend zu machen.

Lohnanspruch bei Kündigung

Ordentliche Kündigung
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen.
  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen der Arbeitnehmer zuhause war, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.
Außerordentliche Kündigung
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung stellt der Arbeitgeber die Lohnzahlung ein.
  • Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.
Die Fälligkeit erfolgt wie der normale Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert nicht. Die Zahlung von Weihnachtsgeld erfolgt vielmehr als freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung kann sich aus folgenden Quellen ableiten:
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
Ein Anspruch kann sich auch aus der betrieblichen Übung ergeben. 
  • Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber durch wiederholte Leistungserbringung einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.
  • Beispielsweise, wenn der Arbeitgeber Ihnen drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld zahlt, ist er verpflichtet, dies auch im kommenden Jahr zu tun.
  • Weist er jedoch bei jeder Zahlung explizit auf deren Freiwilligkeit hin, besteht kein Anspruch.

Stichtagsregelung - Unter welchen Umständen besteht kein Anspruch mehr?

In vielen Unternehmen ist das Weihnachtsgeld an eine Bedingung geknüpft: Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag, entfällt der Anspruch. Ob die Stichtagsregelung gültig ist, hängt davon ab, mit welchem Zweck der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auszahlt:
  • als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)
    • Stichtagsregelung unwirksam
    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung
  • zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)
    • Stichtagsregelung wirksam
    • Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld
  • eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)
    • Stichtagsregelung unwirksam
    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

Urlaubsgeld trotz Kündigung - Wann ist eine Rückforderung möglich?

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:
  • Urlaubsentgelt: Vergütung der Arbeitnehmer für die Zeit des Urlaubs, meist in Höhe des normalen Lohns
  • Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?
  • abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarungen
  • Rückzahlungsklausel nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig
  • Der Arbeitgeber kann einen Anteil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.
  • Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Fundierte Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt

Ich stehe Ihnen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht gerne rund um das Thema Kündigung und Vertragsauflösung zur Verfügung. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, ergeben sich viele finanzielle Fragen. Daher ist zu klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Ihnen Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt werden kann. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist für Ihren weiteren Berufsweg entscheidend. Als Rechtsanwalt für arbeitsrechtliche Fragen prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, umso schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.
Steht eine Kündigung im Raum? Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Es ist stets entscheidend, die möglichen Ansprüche der anderen Partei zu kennen. Wenden Sie sich bei jeglichen Fragen an mich! Ich setze Ihre Ansprüche durch!
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf ein Arbeitszeugnis, unabhängig davon, ob die Kündigung von Ihnen oder vom Arbeitgeber ausgeht. Ganz gleich, wer die Kündigung ausgesprochen hat, dürfen Sie ein Arbeitszeugnis verlangen, das dann vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss.
Ein Arbeitszeugnis ist in gedruckter Form und vor Ablauf der Kündigungsfrist zu übergeben. Ein einfaches Arbeitszeugnis gibt die Dauer der Beschäftigung, den Einsatzbereich und die Verantwortlichkeiten an, jedoch ohne Bewertungen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis beinhaltet zusätzlich Informationen zur Arbeitsweise und den sozialen Kompetenzen.
Wenn ich als Rechtsanwalt die ordentliche Kündigung eines Arbeitgebers prüfe, muss der Lohn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Der Lohn wird fällig, wie es im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Zahlung des Lohns einstellen. Bereits geleistete Arbeit wird jedoch noch vergütet.
Erfüllt der Arbeitgeber den Lohnanspruch bei Kündigung nicht, können Sie beim zuständigen Arbeitsgericht eine Lohnklage einreichen. Der Arbeitgeber gerät ab dem ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Zahlung des Bruttolohns, Verzugszinsen und eine Schadenspauschale fordern. 
Ja, ein Anspruch kann sich aus der Stichtagsregelung ergeben. Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Wurde das Geld als zusätzlicher Lohn oder als Mischform aus Entgelt- und Belohnungscharakter ausgezahlt, besteht ein anteiliger Anspruch.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein solcher Anspruch entsteht nur, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist oder durch betriebliche Übung entstanden ist. Arbeitgeber können durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt eine betriebliche Übung verhindern.
Der Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung entfällt, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Dies ist nur rechtmäßig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Gratifikation gewährt wird. Minijobber haben das Recht, anteilig Urlaubsgeld zu fordern, wenn vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmern Urlaubsgeld gewährt wird.
Von einer Urlaubsabgeltung ist die Rede, wenn der gesetzlich zustehende Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht bis zum Beendigungszeitpunkt gewährt werden kann. Eine Urlaubsabgeltung kann nur im Falle einer Kündigung und bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit gezahlt werden.
Um die Urlaubsabgeltung zu berechnen, gibt es eine bestimmte Formel. Der Anspruch bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Dieser Betrag ist dann mit den verbleibenden Urlaubstagen zu multiplizieren.
Damit ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht, muss der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam sein und der Abgeltungsanspruch muss erfüllbar sein. Dies ist in der Regel gegeben, wenn die Urlaubstage bis zum Ende der Tätigkeit nicht mehr tatsächlich genommen werden können. 

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