Beispiel 1: Kein Hinweis – Kein Verfall
Sachverhalt: Ein Mitarbeiter hat zum Jahresende noch 10 Urlaubstage offen. Der Arbeitgeber informiert ihn nicht ausdrücklich über den drohenden Verfall.
Rechtsfolge: Die Urlaubstage verfallen nicht. Der Anspruch bleibt bestehen, da der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nicht nachgekommen ist.
Beispiel 2: Korrekte Belehrung – Verfall möglich
Sachverhalt: Der Arbeitgeber informiert den Mitarbeiter im November schriftlich darüber, wie viele Urlaubstage noch offen sind, fordert ihn zur Inanspruchnahme auf und weist ausdrücklich auf den Verfall zum 31.12. hin.
Rechtsfolge: Nimmt der Mitarbeiter den Urlaub dennoch nicht, verfällt der Anspruch zum Jahresende.
Beispiel 3: Krankheit und Urlaubsverfall
Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin ist ab Oktober 2023 bis April 2024 durchgehend krank. Ihr Resturlaub aus 2023 konnte daher nicht genommen werden.
Rechtsfolge: Der Urlaubsanspruch verfällt nicht zum 31. März 2024, sondern erst nach Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Urlaub