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Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genannt werden?

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben erwähnt werden?

So mancher Arbeitnehmer ist erstaunt, wenn er ein Kündigungsschreiben erhält, das keinen spezifischen Kündigungsgrund angibt. Aber ist das rechtlich überhaupt zulässig? Die Antwort darauf hängt davon ab, wer die Kündigung aussprechen und um welche Art von Kündigung es sich handelt.

Ordentliche Kündigung im deutschen Arbeitsrecht – Wichtige Informationen für Arbeitgeber

In Deutschland gilt der Grundsatz der ordentlichen Kündigung:

  • Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Frist zu kündigen, ohne im Kündigungsschreiben einen konkreten Grund angeben zu müssen.

  • Diese Art der Kündigung ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf betriebliche Veränderungen zu reagieren, beispielsweise bei Umstrukturierungen, Stellenabbau oder strategischen Neuausrichtungen.

  • Sie unterscheidet sich deutlich von der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, die ausschließlich bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig ist und eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt.

  • Trotz dieser grundsätzlichen Freiheit ist die ordentliche Kündigung nicht unbegrenzt zulässig:

    • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt zahlreiche Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.

    • Zum Beispiel im Falle fehlender sozialer Rechtfertigung oder bei formalen Fehlern.

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate Sie kompetent zu sämtlichen Fragen bezüglich der ordentlichen Kündigung, des Kündigungsschutzes, der Abfindung und der Weiterbeschäftigung. Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung an – ich setze Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche konsequent durch.

Kündigungsschutz und soziale Rechtfertigung – Wann eine Kündigung rechtlich unwirksam ist

Obwohl es in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, ohne Angabe eines Kündigungsgrundes zu kündigen, gilt folgendes:

  • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen – insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

  • In diesen Fällen ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet, ich als Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung auf einem der folgenden Gründe basiert:

  • Betriebsbedingte Kündigung: etwa aufgrund von Arbeitsplatzabbau, Umstrukturierungen oder Outsourcing.

    • Personenbedingte Kündigung: z. B. bei dauerhafter Krankheit oder fehlender Eignung.

    • Verhaltensbedingte Kündigung: z. B. bei wiederholtem Fehlverhalten oder Pflichtverstößen.

  • Nur wenn einer dieser Gründe nachvollziehbar vorliegt und ich die Kündigung ordnungsgemäß begründe, gilt sie als sozial gerechtfertigt.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich, ob Ihre Kündigung sozial gerechtfertigt ist, und begleite Sie bei einer Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung oder Weiterbeschäftigung. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine schnelle Ersteinschätzung – ich setze Ihre Rechte durch.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung – Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die außerordentliche Kündigung – auch als fristlose Kündigung bekannt – ist im Arbeitsrecht nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis in diesem Fall sofort, ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist.

  • Eine Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB.

    • Dies bedeutet: Es ist für mich als kündigenden Rechtsanwalt (oder Arbeitnehmer) unzumutbar, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzuführen.

  • Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung sind:

    • Schwerwiegender Diebstahl oder Betrug

    • Grobe Pflichtverletzung (z. B. beharrliche Arbeitsverweigerung, tätliche Angriffe, massive Beleidigungen)

    • Vertrauensbruch oder Geheimnisverrat

    • Störung des Betriebsfriedens

  • Wichtig: Vor einer fristlosen Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen – es sei denn, das Fehlverhalten ist so gravierend, dass eine Abmahnung unzumutbar ist.

Die außerordentliche Kündigung stellt ein scharfes Schwert im Arbeitsrecht dar – und ist nicht selten angreifbar. Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe, ob ein wichtiger Grund vorliegt, ob die Formvorgaben eingehalten wurden und ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.

Gerichtliche Überprüfung des Kündigungsgrundes – Meine Rechte vor dem Arbeitsgericht

Arbeitnehmer, die an der Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung zweifeln, haben das Recht, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.

  • Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ein sozial gerechtfertigter Grund gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vorliegt.

  • Falls der Arbeitgeber den Kündigungsgrund nicht ausreichend darlegen oder beweisen kann, hat das Gericht die Möglichkeit, die Kündigung für unwirksam zu erklären – was zur Folge hat, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder eine Abfindung verhandelt werden kann.

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertrete Sie kompetent im Kündigungsschutzverfahren und setze mich für Ihre Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung ein.

Kündigung bei besonderen Arbeitsverträgen und Tarifvereinbarungen – Worauf ich achten muss

Nicht jede Kündigung orientiert sich ausschließlich an den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. In vielen Fällen kommen abweichende Regelungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder spezielle Arbeitsverträge zur Anwendung.

  • Diese können individuelle Kündigungsgründe, abweichende Fristen oder besonderen Kündigungsschutz beinhalten – beispielsweise im öffentlichen Dienst, in der Pflege, im Handwerk oder in der Industrie.

  • Deshalb ist es entscheidend, vor jeder rechtlichen Beurteilung die vertraglichen und tariflichen Grundlagen sorgfältig zu prüfen.

  • Besonders wichtig wird dies bei:

    • Kündigungen in tarifgebundenen Betrieben

    • Branchenspezifischen Sonderregelungen

    • Vertragsklauseln mit erweiterten oder eingeschränkten Kündigungsrechten

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Arbeitsvertragsbedingungen und tariflichen Regelungen sorgfältig und vertrete Sie im Falle einer Kündigung kompetent und zielgerichtet – auch bei einer geplanten Kündigungsschutzklage.

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