Häufige oder langandauernde Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine krankheitsbedingte Kündigung im Rahmen einer dreistufigen Überprüfung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn aufgrund objektiver Umstände (insbesondere bisheriger Fehlzeiten) bei einer lang anhaltenden Erkrankung mit einer weiteren Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit bzw. bei häufigen Kurzerkrankungen auch weiterhin (Wiederholungsgefahr) mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten gerechnet werden muss (negative Gesundheitsprognose), die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers führen (erhebliche betriebliche Auswirkungen haben) und sich im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall eine unzumutbare betriebliche oder wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers ergibt.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist also an strenge Voraussetzungen geknüpft. Nicht jede Erkrankung rechtfertigt eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss darlegen und beweisen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist und dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Kündigungsgrund ist dabei – wie im Fall einer lang andauernden Erkrankung – nicht die Erkrankung als solche, sondern die negative Gesundheitsprognose und eine daraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen.
Besondere Situation: Maßregelungsverbot
Ein wegen Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer ist von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit. Er ist berechtigt, der Arbeit fernzubleiben. Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheint und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung im Sinne von § 612a BGB indiziert.
Nach § 612a BGB darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht deshalb benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Als Maßnahmen im Sinne von § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht.
Abmahnung wegen Krankmeldung – ist das rechtens?
Eine Abmahnung ist zu Unrecht erfolgt, wenn sie inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt.
Haben Sie Ihre Krankmeldepflichten ordnungsgemäß erfüllt und erhalten dennoch eine Abmahnung, sollten Sie sich wehren. Als Gegenrecht sollte eine Gegendarstellung zur Personalakte eingereicht werden. Sie könnten auch die Beseitigung und Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung verlangen.
Praktische Tipps für den Ernstfall
Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie Kopien aller Krankmeldungen, Rückscheine von Einschreiben, E-Mails und sonstige Nachweise auf. Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind.
Reagieren Sie schnell: Melden Sie sich am ersten Krankheitstag. Warten Sie nicht ab, ob Sie am nächsten Tag wieder gesund sind.
Bleiben Sie erreichbar: Auch während der Krankheit sollten Sie für Ihren Arbeitgeber erreichbar sein, zumindest für wichtige Mitteilungen.
Holen Sie sich Rat: Bei Unsicherheiten oder Problemen sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Gerade bei einer Kündigung ist es wichtig, keine Fehler zu machen.
Wann Sie einen Anwalt einschalten sollten
Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn:
- Sie eine Kündigung erhalten haben und unsicher sind, ob diese rechtmäßig ist
- Der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert
- Sie eine Abmahnung wegen angeblich verspäteter Krankmeldung erhalten haben
- Der Arbeitgeber Druck ausübt oder Sie zur Offenlegung Ihrer Diagnose auffordert
- Unklarheiten bei der elektronischen Krankmeldung bestehen
- Sie befürchten, dass eine krankheitsbedingte Kündigung droht
Fazit
Eine Kündigung und eine Erkrankung gleichzeitig bedeuten eine doppelte Belastung. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und Ihre Pflichten korrekt erfüllen. Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Krankmeldung ist dabei das A und O. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, bei Problemen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Eine Krankheit schützt zwar nicht vor einer Kündigung, aber sie berechtigt Sie zur Entgeltfortzahlung und darf nicht dazu führen, dass Sie Ihre Ansprüche verlieren. Mit der richtigen Vorgehensweise sichern Sie Ihre Rechte und vermeiden unnötige Konflikte.